Die Krankenkassen erlauben seit einiger Zeit die Durchführung vieler physiotherapeutischer Maßnahmen auch als Videobehandlung. Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie uns gern an. Behandlung per Video? Wie soll das gehen? Die Corona/Covid-19-Krise erforderte unbürokratische Schritte, um die Versorgung mit Heilmitteln zumindest in Teilen sicherzustellen. Dazu zählen auch Onlinebehandlungen/Videobehandlungen. Ob der Patient durch eine Videobehandlung therapiert werden kann, obliegt ausschließlich dem zu behandelnden Physiotherapeuten.
Voraussetzung für die Durchführung einer Video-Behandlung: • Einwilligung des Versicherten • Die eingesetzte Technik muss eine angemessene gegenseitige Kommunikation gewährleisten. • Eines der folgenden Heilmittel ist verordnet: KG, KG-ZNS, Atemtherapie